L42 Taubenberger

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

1. Unser Engagement

Wir setzen uns dafür ein, unsere Webseite https://www.l42taubenberger.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die oben genannte Webseite und orientiert sich an der EU-Richtlinie 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die Website wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA beurteilt.

Umgesetzte Maßnahmen:

  • Klare und konsistente Struktur sowie leicht verständliche Navigation.
  • Ausreichender Farbkontrast und gut lesbare Schriftgrößen gemäß WCAG 2.1 AA.
  • Tastaturbedienbarkeit aller wesentlichen Elemente.
  • Alternativtexte für alle relevanten Bilder.
  • Formulare mit beschreibenden Labels und verständlichen Fehlermeldungen.

Bestehende Einschränkungen:

  • Einige Videos sind noch ohne Untertitel oder Audiodeskription.
  • Komplexe Terminbuchungsfunktionen sind möglicherweise noch nicht vollständig screenreader-kompatibel.
  • PDF-Dokumente sind noch nicht durchgehend barrierefrei gestaltet.

3. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung

  • Ergänzen von Untertiteln und Audiodeskriptionen für multimediale Inhalte.
  • Optimierung interaktiver Buchungsformulare für Assistenztechnologien.
  • Umwandlung existierender PDF-Dokumente in barrierefreie Formate.
  • Regelmäßige Tests mit Screenreader-Software und aktives Nutzerfeedback.
  • Schulungen für das Team zum barrieregerechten Webdesign und zu WCAG-Standards.

Kontakt für Barrierefreiheitsanliegen

L 42 Taubenberger – Inh. Ralf Hentschel

De‑Laspée‑Straße 3, 65183 Wiesbaden

Telefon: 0611 341 5810

Fax: 0611 341 5811

E‑Mail: hentschel@l42-taubenberger.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie sich aufgrund nicht barrierefreier Gestaltung benachteiligt fühlen, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG beantragen. Wenden Sie sich dazu an:

Schlichtungsstelle BGG
c/o Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527‑2805
E‑Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle bietet eine barrierefreie, außergerichtliche Lösung an.

Weitere Informationen

Mehr zur Barrierefreiheit im Internet finden Sie bei der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2353790

Stand: 04.07.2025