Wir setzen uns dafür ein, unsere Webseite https://www.l42taubenberger.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.
2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die oben genannte Webseite und orientiert sich an der EU-Richtlinie 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Website wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA beurteilt.
Umgesetzte Maßnahmen:
Klare und konsistente Struktur sowie leicht verständliche Navigation.
Ausreichender Farbkontrast und gut lesbare Schriftgrößen gemäß WCAG 2.1 AA.
Tastaturbedienbarkeit aller wesentlichen Elemente.
Alternativtexte für alle relevanten Bilder.
Formulare mit beschreibenden Labels und verständlichen Fehlermeldungen.
Bestehende Einschränkungen:
Einige Videos sind noch ohne Untertitel oder Audiodeskription.
Komplexe Terminbuchungsfunktionen sind möglicherweise noch nicht vollständig screenreader-kompatibel.
PDF-Dokumente sind noch nicht durchgehend barrierefrei gestaltet.
3. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
Ergänzen von Untertiteln und Audiodeskriptionen für multimediale Inhalte.
Optimierung interaktiver Buchungsformulare für Assistenztechnologien.
Umwandlung existierender PDF-Dokumente in barrierefreie Formate.
Regelmäßige Tests mit Screenreader-Software und aktives Nutzerfeedback.
Schulungen für das Team zum barrieregerechten Webdesign und zu WCAG-Standards.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie sich aufgrund nicht barrierefreier Gestaltung benachteiligt fühlen, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG beantragen. Wenden Sie sich dazu an: